Pferdehalter-Haftplichtversicherung
Die wichtigste Versicherung für Pferdebesitzer: ein „Muss“!
Für Schäden, die durch ein Pferd einem Dritten entstehen, haftet der Besitzer zu 100 Prozent. Völlig unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (§ 833 BGB). Im schlimmsten Falle führt das dazu, dass der Betroffene seine gesamte Existenz verliert.
Wir bieten in Deutschland unterschiedlichste Deckungskonzepte an. Von der günstigen Basisabsicherung bis zur umfassenden Exklusivversicherung mit höchsten Deckungssummen und komfortablen Inklusivleistungen wie die Mitversicherung von Fremd- und Gastreiter-, Turnier- sowie Flurrisiko – selbst die Reitbeteiligung kann kostenfrei integriert werden. Auch für Rentner- oder Gnadenbrotpferde bieten wir eine besonders günstige Abdeckung.
Die Absicherung für Rentnerpferde ("Gnadenbrotpferd, Weidepferde") (ohne Beritt) sowie für Pensionspferde
"Einfach komplett"-Inklusivleistungen, die mitversichert sind:
- Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Nur Hüten und Halten
- Ohne Reiten oder Fahren (Reitrisiko ist ausgeschlossen)
- Keine Vorschriften zur Zaunhöhe
- inkl. gewollte oder ungewollte Deckakte
- inkl. Flurschäden
- inkl. Tierische Ausscheidungen
- Geltungsbereich: Europa
Beitrag:
mit 150 EUR Selbstbeteiligung: 53,10 EUR/Jahr
ohne Selbstbeteiligung: 59,00 EUR/Jahr




