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Fragen und Antworten
Was ist die GOT und was ist der Unterschied zwischen 1-facher, 2-facher und 3-facher Satz?
Die GOT ist die Gebührenordnung der Tierärzte. Die Tierärzte behandeln nach dieser festgelegten Gebührenordnung. Jede Behandlung ist hier mit einem fest definierten Betrag enthalten. Frei entscheiden kann der Tierarzt jedoch, wie hoch er diesen Betrag abrechnet. Er kann wählen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz.
Bei komplizierten Operationen oder Behandlungen außerhalb der normalen Sprechzeiten wird häufig der 2-fache Satz abgerechnet. In Spezialkliniken ist mittlerweile auch eine Abrechnung zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung nicht unüblich.
Wir empfehlen Ihnen, daher den Abschluss einer OP-Kosten-Versicherung mit mindestens bis zum 2-fachen Satz der GOT.
Ist bei der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung jede Rasse versicherbar? Auch sogenannte Listen-/Kampfhunde?
Ja, generell kann jeder Hund versichert werden. Einige Versicherungen berechnen ihre Beiträge abhängig von der Hunderasse. So ist zum Beispiel der Jahresbeitrag für einen Jack Russel Terrier oft günstiger, als der für einen Rottweiler.
Zu welchem Tierarzt kann ich gehen, sollte mein Tier erkranken?
Grundsätzlich haben Sie die freie Tierarzt-, bzw. Tierklink-Wahl. Bei einigen Versicherungen, z.B. bei einer Pferdelebensversicherung, wird der Haustierarzt im Antrag abgefragt.
Gilt der Versicherungsschutz für mein Tier auch im Ausland?
Dies ist abhängig von der Art der Versicherung und der Versicherungsgesellschaft. In den meisten Fällen gibt es eine Regelung für den Auslandsaufenthalt. Dieser ist meist begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Monate) und auf den geographischen Geltungsbereich (z.B. Westeuropa oder sogar weltweit).
Wie wird bei einer Pferdelebensversicherung die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme sollte dem Marktwert (Verkehrswert) des Pferdes entsprechen. Hier handelt es sich i.d.R. um den Kaufpreis des Pferdes, bzw. um den Preis, den ein potentieller Käufer bereit wäre zu zahlen. Außerdem kann man den Wert eines Pferdes über die Abstammung, das Alter, die sportlichen Erfolge und die Ausbildung definieren. Versicherungssummen unterhalb des eigentlichen Marktwertes (Verkehrswertes) sind selbstverständlich möglich.
Kann bei einer Pferdelebensversicherung die Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit angepasst werden?
Ja, nach Vorlage eines aktuellen Kaufangebots oder durch eine Wertsteigerung in Form sportlicher Erfolge kann die Versicherungssumme erhöht werden. Eine Herabsetzung ist immer möglich.
Wer ist der Ansprechpartner im Falle eines Schadens?
Wir sind Ihr Ansprechpartner im Schadenfall. Wir veranlassen für Sie alle weiteren Schritte, die zur schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung nötig sind.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich mein Tier verkaufe?
Im Falle eines Verkaufs erlischt die Versicherung auf Grund des Risikofortfalls, sobald der Verkauf der Versicherung gemeldet wurde. Möglicherweise zu viel gezahlter Beitrag wird dann zurückerstattet oder mit anderen, bestehenden Versicherungen verrechnet.
Benötige ich für meine Katze eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Nein, Katzen sind meist als so genannte zahme Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer „Pflicht“?
Nein. Dies wird bei Hunden auf Bundesländerebene entschieden. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. In den anderen Bundesländern gibt es verschiedene Kriterien, wie zum Beispiel Größe, Gewicht, Rasse oder eine bescheinigte Auffälligkeit des Hundes, die dazu verpflichten, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Versicherungspflicht.
Für Pferde und Ponys besteht trotz des hohen Schadenpotentials keine gesetzliche Vorschrift zur Haftpflichtversicherung.
Man haftet jedoch als Pferdehalter grundsätzlich für alle Schäden, die das eigene Pferd gegenüber dritten verursacht – und zwar in voller Höhe! Deswegen empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser wichtigsten Pferdeversicherung!
Katzen und andere Kleintiere sind meist über die Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert.
Warum sollte man eine Pferdelebensversicherung abschließen?
Neben seinem ideellen Wert stellt ein Pferd auch einen Vermögenswert dar, der durch viele Gefahren bedroht ist. Ein Unfall oder eine Krankheit kann schnell zum Verlust oder zur Unbrauchbarkeit des Pferdes führen.
Bei Tod des Pferdes ist die Pferdelebensversicherung die einzige finanzielle Unterstützung, die als Startkapital für ein neues Pferd steht.
Ist meine Reitbeteiligung auch versichert?
Der Begriff Reitbeteiligung ist genau definiert: „Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten“. Diese sind in der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung des Pferdehalters mit abgesichert. Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird der Name der Reitbeteiligung hinterlegt, andere verzichten darauf.
Kann ich mein Tier noch versichern, auch wenn es schon einmal krank war?
Hier kommt es auf die Art der Vorerkrankung an. Ist das Tier schon in Behandlung, weil es zum Beispiel eine offene Wunde hat oder sich beim Toben vertreten hat, bleibt es bei den vereinbarten Wartezeiten (in der Regel 3 Monate) bis die Kostenerstattung beginnt. Die Kosten für die Behandlung in dieser Zeit werden nicht erstattet.
Andere Erkrankungen, wie zum Beispiel Nabelbruch, Arthrose und Epilepsie haben oft eine Wartezeit von 6 Monaten. Dies variiert bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.