Fohlen-Leibesfrucht-Versicherung
Absicherung der wertvollen Leibesfrucht!
Auch Pferde können ihren Nachwuchs leider vor oder kurz nach der Geburt verlieren. Die Trauer über den Verlust können wir nicht mildern, aber die finanziellen Folgen.
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt.
Versicherungsumfang:
- 50 % Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall
- 80 % Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl ab dem 29. Lebenstag
Beitrag: ab 142,80 EUR als Einmalbetrag im 1. Jahr bei einer Versicherungssumme von 1.500 EUR
Für höhere Versicherungssummen kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten: