Hundehalter-Rechtsschutz
Für private Halter von Hunden bieten wir einen speziellen Hundehalter-Rechtsschutz an.
Auch rund um den Hund kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Falle benötigen Sie einen Anwalt. Genau hier sind wir an Ihrer Seite und übernehmen die erforderlichen Kosten Ihrer rechtlichen Interessenwahrnehmung im vereinbarten Umfang, sofern keine andere Rechtsschutzversicherung zum Ersatz der Kosten verpfichtet ist (Subsidiärhaftung). Und das bereits für 37,29 EUR/Jahr. Die Leistungen im Überblick:
Versicherungsumfang:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Bei Rechtsstreitigkeiten bieten wir Ihnen finanzielle Sicherheit mit einer Versicherungssumme von bis zu 500.000,00 EUR und einem Strafkautionsdarlehen bis zu 75.000 EUR
- keine Selbstbeteiligung
- ausschließlich eigene, private Risken sind versicherbar (keine Pensionstiere, keine Züchter/Hobbyzüchter, keine gewerblich genutzten Tiere, keine Vereine o.ä.)
- Geltungsbereich in Europa
Wartezeiten:
- 3 Monate
- Keine Wartezeiten bei Schadenersatz-Rechtsschutz, beim Straf-Rechtsschutz und beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Inklusivleistungen:
- Rechts-Infoline
Anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen rund um den Hund. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne Rechtsanwälte/Fachanwälte in Ihrer Nähe. - Unfall-Krankenhaustagegeld
Führen Unfälle dazu, dass für den Tierhalter (versicherte Person) ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, haben Sie mit 20 EUR Unfall-Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung einen finanziellen Ausgleich, falls Sie Ihren Hund z.B. in eine Hundepension geben müssen.
Sogar mit unbegrenzte Leistungsdauer.
Diese Hundehalter-Rechtsschutz-Versicherung bieten wir zusammen mit der Hunde-OP-Versicherung im vergünstigten Paket an oder auch einzeln:
Beitrag: 37,29 EUR/Jahr
- Genannter Beitrag gilt für einen 3-Jahres-Vertrag (dadurch 5 % Rabatt), der nach 3 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahrs gekündigt werden kann oder sofort bei Verkauf oder Tod des Hundes.