Pferde-Krankenvollversicherung
Die private Krankenvollversicherung PREMIUM für Ihr Pferd
Gestern noch fröhlich über die Koppel getrabt, kann der Spaß auf Grund einer Verletzung oder eines Unfalls ganz schnell vorbei sein. Für alle, die sorgenfrei ihr Hobby genießen wollen, bieten wir nun auch die Pferde-Krankenversicherung der GHV Versicherung an. Mit dieser Pferde-Krankenversicherung haben Sie bereits ab 253,37 EUR/Monat bestens vorgesorgt.
Wir empfehlen das Top-Konzept unseren Kunden:
Konzept: GHV PREMIUM
Versicherungsumfang
- 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten einer Operation nach dem 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT)
- Höchstleistung für alle versicherten Operationen und Heilbehandlungen je Versicherungsjahr bis zu 50.000 EUR
- Für die Notfallversorgung sogar Erstattung der Kosten bis zum 4-fachen Satz der GOT
- Erstattung der Kosten für tierärztliche Leistungen nach GOT für Heilbehandlungen und OPs
- Erstattung der Kosten für stationäre tierärztliche Leistungen nach GOT für Heilbehandlungen (auch OPs)
- Erstattung der Kosten für verordnete Arznei- und Verbandsmittel
- Erstattung der Kosten für Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen ) bis 2.000 EUR je Versicherungsjahr
- Vorsorge (z.B. Impfungen etc.) bis zu 100 EUR/Jahr unabhängig von der gewählten Selbstbeteiligung
- Freie Tierarzt- oder Tierklinikwahl in der EU (inklusive der Schweiz und Norwegen)
- Die Wartezeit beträgt nur einen Monat, für Kolikbehandlungen 7 Tage, bei Gelenkoperationen bei Vorliegen
von isolierten Verschattungen OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen 12 Monate, bei Unfällen entfällt die Wartezeit - Neuaufnahme von Pferden ab der 9. Lebenswoche bis zum 16. Lebensjahr!
- Bei Verkauf (ggf. Übergang der Versicherung auf den Käufer) oder Tod des Pferdes wird der Vertrag kurzfristig aufgehoben. Zuviel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet.
- Zur Antragstellung ist kein Tierarztgutachten notwendig, wenn das Tier gesund ist.
und Pferde-OP-Kostenversicherung PREMIUM:
- 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten einer Operation nach dem 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT), in Notfällen auch bis zum 4-fachen Satz
- Höchstleistung für alle versicherten Operationen und Heilbehandlungen je Versicherungsjahr bis zu 50.000 EUR
- Beispiele erstattungsfähiger Operationen:
- alle Operationen (außer definierter Ausschlüsse gemäß den Versicherungsbedingungen wie Kastration, Hufabszess, Zahnersatz, Folgen von Mängeln, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, Schönheits-OP)
- zum Beispiel:
- OC, OCD, Chips (Wartezeit 12 Monate)
- Bauchhöhlen-OP (auch Kolik)
- Operative Frakturbehandlung
- Unfallbedingte Wundnähte
- Fesselring-OP
- Tumorentfernung
- Zahnextraktion
- Augenoperationen und -behandlungen (bis max. 15.000 EUR/Jahr)
- endoskopische Operationen an Sehnen und Sehnenscheiden
- Allgemeine Leistungen:
- Nachbehandlung bzw. Nachsorge nach dem OP-Tag sowie verordnete Arzneimittel: 15 Tage
- Stationäre Unterbringung nach der versicherten OP in der Tierklinik bis 15 Tage begrenzt mit 35 EUR/Tag
- Beteiligung an den Kosten von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen (OC, OCD, Chips) bis zu 1.500 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs
- Ab der 9. Lebenswoche bis zum 20. Lebensjahr können Pferde aufgenommen werden.
- Wartezeit von 1 Monat, für Kolikbehandlungen 7 Tage
- Als Operation gilt ein Eingriff unter Voll- oder Standnarkose. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Präventivmaßnahmen wie z.B. Kastration
- Ab dem Alter des Pferdes von 17 Jahren erfolgt eine tarifgemäße Beitragsanpassung von jährlich 3 %
- Bei Verkauf (ggf. Übergang der Versicherung auf den Käufer) oder Tod des Pferdes wird der Vertrag kurzfristig aufgehoben. Zuviel gezahlter Beitrag wird zurückerstattet.
Beitrag ohne Selbstbeteiligung: 553,01 EUR/Monat
Beitrag mit 250 EUR Selbstbeteiligung: 487,94 EUR/Monat
Beitrag mit 500 EUR Selbstbeteiligung: 422,83 EUR/Monat
Beitrag mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung: 253,37 EUR/Monat
Rabattmöglichkeiten:
- Genannte Beiträge gelten für einen 1-Jahres-Vertrag, der nach 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden kann oder sofort bei Verkauf (ggf. auch Übergang auf den Käufer) oder Tod des Pferdes.
- Alle Rabatte gelten dauerhaft